OU Kirchberg Bruecke ueber St2134
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau REG 12 OU Kirchberg Teil II Hauptgewerke Bauwerk 2-1 Brücke über St2134 Ort der Ausführung: Kirchberg im Wald
CPV-Codes
Lose (1)
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau REG 12 OU Kirchberg Teil II Hauptgewerke Bauwerk 2-1 Brücke über St2134 Ort der Ausführung: Kirchberg im Wald
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.