Erschließung Baugebiet Mittelstandspark; Objektplanung Verkehrsanlage und Grünflächen nach HOAI
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Erschließung Baugebiet Mittelstandspark in Ludwigshafen am Rhein; hier: Objektplanung Verkehrsanlage (Honorarzone III) und Grünflächen (Honorarzone II) nach HOAI. Die Beauftragung erfolgt Stufenweise: Stufe 1 (Leistungsphasen 1-3) wird mit Vertragsschluss beauftragt, die Leistungsphasen 5-9 (Stufe 2) können optional gesondert beauftragt werden.
CPV-Codes
Lose (2)
Erstellung Objektplanung für die Erschließungsanlage Fläche: ca. 17.000 m² Beschreibung der Verkehrsanlage: Siehe Anlage: BBP 586 b mit drei Stichstraßen, jeweils mit Wendehammer und Anschluss an die Mannheimer Straße. Zudem sind Straßenbegleitgrün (Bäume) sowie Rad- und Gehwege zum Anschluss an die Wollstraße geplant.
Zuschlagskriterien
Erstellung Objektplanung für die Freianlagen eines Gewerbegebietes Fläche: ca. 42.400 m² Beschreibung der Freianlage Siehe Anlage: BBP 586 b - Plan 2: geplante bauliche und landespflegerische Maßnahmen Es sollen mehrere extensive öffentliche Grünflächen zwischen den Baufeldern angelegt werden. Zwei große Flächen werden dabei als Versickerungsmulden für die Gebietsentwässerung genutzt. Bestehende Gehölz-/Vegetationsstrukturen sollen erhalten bleiben und mit Einzelbäumen sowie einer Baumreihe entlang des südlichen Radwegs ergänzt werden. Habitatstrukturen für Reptilien(Eidechsen) und Brutvögel sollen die extensiven Flächen zusätzlich aufwerten. Die Straßenbäume in den gelben Verkehrsflächen werden über die Straßenplanung geplant. Die Geländemodellierung der Versickerungsmulden erfolgt seitens der Stadtentwässerung.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau — Mainz
Hinweis zur Rügeobliegenheit und zu Nachprüfungsverfahren unter Bezug auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.