OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Projektträgerschaft „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) und Studierendenbezogene Themen (STUDI)“

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

28.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bonn (53175) — DEA22

Beschreibung

Im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert, um auf dieser Basis eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu unterstützen. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen ist (weiterhin) ein Projektträger (PT) einzusetzen. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine effiziente Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse einschließlich deren Kommunikation über ein Webportal zum Förderschwerpunkt. Im Weiteren soll der Projektträger der Unterstützung bei der laufenden Begleitung der studentischen Verbändeförderung nach derzeitigem Modell dienen, das studentische Beteiligung im Hochschulalltag fördert. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMFTR gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen (siehe Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

CPV-Codes

73200000

Lose (1)

LOT-0000Projektträgerschaft „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) und Studierendenbezogene Themen (STUDI)“

Im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“ wird systematisch die projektförmige Forschung über die Hochschulen und das Wissenschaftssystem gefördert, um auf dieser Basis eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu unterstützen. Zur effizienten Umsetzung der in diesem Förderschwerpunkt (FSP) laufenden und in den nächsten Jahren vorgesehenen Fördermaßnahmen ist (weiterhin) ein Projektträger (PT) einzusetzen. Die Aufgaben des PT liegen vornehmlich darin, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine effiziente Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Organisation des Auswahlprozesses im Kontext der geplanten thematisch fokussierten Förderangebote, die fachliche und administrative Begleitung der Förderprojekte sowie die Unterstützung von Maßnahmen zum Transfer der erzielten Ergebnisse einschließlich deren Kommunikation über ein Webportal zum Förderschwerpunkt. Im Weiteren soll der Projektträger der Unterstützung bei der laufenden Begleitung der studentischen Verbändeförderung nach derzeitigem Modell dienen, das studentische Beteiligung im Hochschulalltag fördert. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMFTR gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen (siehe Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

732000002026-10-012028-09-30

Zuschlagskriterien

Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

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