Wartungsvertrag für Verkehrsrechner
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Wartungs-, Instandhaltungs- sowie Erweiterungsvertrag für den vorhandenen Verkehrsrechner
CPV-Codes
Lose (1)
Die Stadt Troisdorf hat 2015 einen Verkehrsrechner über die Firma SIEMENS (heute Firma YUNEX) im Zuge einer Fördermaßnahme beschafft. Der Rechner sollte vorrangig für die Busbevorrechtigung auf einem Teilstück der B8 eingesetzt werden. Ebenfalls wurde eine sogenannte Pulksteuerung in diesem Bereich mit eingerichtet. Für diesen Verkehrsrechner gibt es ebenfalls aus dieser Zeit einen Instandhaltungs- und Wartungsvertrag. Dieser wurde bei der Ausschreibung zur Einrichtung direkt mit vergeben. Im Zuge des Digitalisierungsprozesses haben sich die technischen Anforderungen und der Umfang des Systems im Verlauf nicht unwesentlich verändert. Dabei geht es um die Verlängerung bzw. einen Neuabschluss des bestehenden Wartungsvertrages. Dieser Vertrag umfasst auch den Ersatz alter bzw. Ergänzung von Hardwarekomponenten des Verkehrsrechners. .
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln — Köln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ACHTUNG: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren bis zum 30.06.2026 Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln ab dem 01.07.2026 Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster