Einführung eines Niederspannungscockpits und Automatisierung von Ortsnetzstationen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Die Stadtwerke Oranienburg führt eine Ausschreibung mit dem Ziel durch, ein Niederspannungs-Netzleitsystem zu beschaffen, um die Anforderungen nach §14a EnWG/ § 9 EEG erfüllen zu können. Weiterhin ist Bestandteil der Ausschreibung die Erfassung und Bereitstellung von Daten aus Ortsnetzstationen der MS/NS-Ebene.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der Beschaffung für das Niederspannungs-Netzleitsystem sind im Einzelnen: - Beschaffung der Hard- und Software - Die Ermittlung des Netzzustandes (gemäß VDE Tenorziffer 2f) in der Niederspannungsebene für ca. 160 Ortsnetzstationen mit stichgespeisten vermaschten Niederspannungsnetzen - Erkennung von Grenzwertverletzungen in Niederspannungsnetzen und die Auslösung von Steuerbefehlen zur Reduzierung (gemäß VDE Tenorziffer 2c) von Einspeiseleistungen steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. - Herstellen von Schnittstellen zwischen dem Niederspannungs-Netzleitsystem und IT-Systemen der Stadtwerke Oranienburg, wie z. Bsp.: o GIS-System o ERP o Marktkommunikationssystem, o aEMT-System o pEMT-System o Metering-System o ... Merkmale der Beschaffung für die Bereitstellung von Daten aus Ortsnetzstationen der MS/NS-Ebene sind: - Umrüstung von MS Schaltanlagen zum Fernsteuerbetrieb (Fernsteuerbetrieb erfolgt mit dem Netzleitsystem der MS-Netzführung) - Erfassen und Übertragen von Schalterstellungsmeldungen, Messwerten und Kurzschlussanzeigern der MS-Ebenen zum Netzleitsystem der MS-Netzführung - Erfassen und Übertragen von Messwerten aus der NS-Ebene zum Niederspannungs-Netzleitsystem - Herstellung der Stromversorgung über eine USV für die sekundärtechnischen Einrichtungen der Ortsnetzstationen - Bereitstellung einer FWA für die Übertragung der Befehle, Meldungen und Messwerte mittels Fernwirkprotokoll DIN 60870-5-104 Nach aktuellem Planungsstand ist für die Ausrüstung von ca. 30 - 40 Ortsnetzstationen mit Fernwirkanlagen auszugehen. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr beginnen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie — Potsdam
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: ' (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ' Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB