OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Schulungs- und Moderationsleistungen GFZ und MAG

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Geschätzter Auftragswert

239.496 € – 737.647 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Münster (48147) — DEA33

Ausgewählte Bewerber

3 – 6

Beschreibung

Los 1: Konzeption und Durchführung von Schulungen für das "Gespräch Führung und Zusammenarbeit" (GFZ) und für das "Mitarbeitendengespräch" (MAG). Los 2: Durchführung sowohl von Beratungen der Führungskraft vor und nach dem Feedbackgespräch als auch von Moderationen dieser Gepräche.

CPV-Codes

79633000

Lose (2)

LOT-0001Schulungen GFZ MAG
239.496 €

Konzeption und Durchführung von Schulungen durch geeignete Trainerinnen und Trainer des Auftragnehmers zum "Gespräch Führung und Zusammenarbeit" (GFZ) und "Mitarbeitendengespräch" ( MAG).

796330002026-12-162028-06-30

Zuschlagskriterien

s. Leistungsbeschreibung
LOT-0002Beratung Moderation GFZ
498.151 €

Beratung der Führungskraft vor und nach dem GFZ-Feedbackgespräch sowie Moderation des jeweiligen GFZ-Feedbackgespräches.

796330002026-12-162028-06-30

Zuschlagskriterien

s. Leistungsbeschreibung

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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