Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf - Fenster Außentüren Innentüren Vorhangfassade Sonnenschutz Tischlerarbeiten Fensterbauarbeiten Aluminiumfenster
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf, Gewerk Fenster, Außentüren, Innentüren, Vorhangfassade, Sonnenschutz / Hauptpositionen: - 150 m² Aluminium Fenster- und Fenstertürelemente - 12 m² Brandschutz Aluminium-Fensterelemente - 20 m² Aluminium-Innentürelemente - 12 m² Brandschutz Aluminium-Innentürelemente - 12 m² Brandschutz Aluminium-Fensterelemente - 105 m² Vorhangfassade Alu-Kassetten - 105 m² Wärmedämmung Vorhangfassade - 140 m² Sonnenschutz-Raffstore - 140 m Aluminium Fensterbänke - 1 St Werkplanung und statische Berechnung für die eigenen Leistungen Ausführungsbeginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, die Aufforderung wird voraussichtlich bis zum 6.7.2026 zugehen. - Aufforderung bis zum 6.7.2026 - voraussichtlicher Beginn 20.7.2026 - voraussichtliches Ende 29.12..2026
CPV-Codes
Lose (1)
Teilneubau Heinrich-Grupe-Schule 37124 Rosdorf: Objektbeschreibung: Die Gemeinde Rosdorf wünscht die Heinrich-Grupe-Schule zu vergrößern, um Platz für insgesamt 400 Schüler zu bieten. Beim Planungsgrundstück handelt es sich um das Gelände der bestehenden Heinrich-Grupe-Grundschule im Ortskern der Gemeinde Rosdorf. Die Bestandsgebäude wurden in mehreren Abschnitten (von 1922 bis 2011) gebaut. Die Bestandsgebäude bestehen aus zwei Vollgeschossen (EG, OG) und sind teilunterkellert. Den oberen Abschluss bilden Satteldächer. Ziel der geplanten Maßnahmen ist eine zukunftsfähige barrierefreie Neuorganisation der HGS als vierzügige allgemeinbildende Schule im Ganztag. Der Neubau ist dreigeschossig und teilunterkellert. Der Baukörper wird in Massivbauweise errichtet und erhält eine Klinkerfassade mit Mineralwolledämmung. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgeführt und zum großen Teil mit Akustik- Abhangdecken versehen. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach. Der Altbau im Bereich des Neubaus wird im erstem Schritt schadstoffsaniert und teilweise abgebrochen. Dies ist Inhalt dieser Ausschreibung. Im zweiten Schritt erfolgt der komplette Abbruch sowie Neubau. Gewerk Fenster, Außentüren, Innentüren, Vorhangfassade, Sonnenschutz / Hauptpositionen: - 150 m² Aluminium Fenster- und Fenstertürelemente - 12 m² Brandschutz Aluminium-Fensterelemente - 20 m² Aluminium-Innentürelemente - 12 m² Brandschutz Aluminium-Innentürelemente - 12 m² Brandschutz Aluminium-Fensterelemente - 105 m² Vorhangfassade Alu-Kassetten - 105 m² Wärmedämmung Vorhangfassade - 140 m² Sonnenschutz-Raffstore - 140 m Aluminium Fensterbänke - 1 St Werkplanung und statische Berechnung für die eigenen Leistungen
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung — Lüneburg
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch