OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 116/2026

Rahmenvereinbarung Abschleppen von Fahrzeugen für die Kommunale Verkehrsüberwachung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 23:59

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

4

Sitz des Auftraggebers

München (80636) — DE212

Beschreibung

Abschleppen von Fahrzeugen für die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München

CPV-Codes

5011840060000000

Lose (4)

LOT-0001Innerhalb des Altstadtrings

Abschleppen, Versetzen, Leerfahrten für Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Krafträder

600000002026-08-312027-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002München westlich der Isar, außerhalb des Altstadtrings

Abschleppen, Versetzen, Leerfahrten für Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Krafträder

600000002026-08-312027-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0003München östlich der Isar mit Messestadt

Abschleppen, Versetzen, Leerfahrten für Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Krafträder

600000002026-08-312027-12-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0004Alle Stadtgebiete, Fahrzeuge > 3,5 t zGG.

Abschleppen, Versetzen, Leerfahrten für Kraftfahrzeuge und Anhänger größer 3,5 t zul. Gesamtgewicht

600000002026-08-312027-12-31

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern — München

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

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