OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

UR Freizeitheim Döhren

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 09:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Hannover (30159) — DE929

Beschreibung

Es wird die Unterhaltsreinigung im FZH Döhren, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover, ausgeschrieben. Die Vertragsdauer: 01.10.2026 bis 30.09.2030 zuzüglich zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.09.2032. Der Reinigungsumfang beträgt durchschnittlich 1.171,89 m² pro Tag von Dienstag bis Samstag und durchschnittlich 891,03 m² am Montag. Das FZH ist am Samstag bis 22 Uhr geöffnet und wird dann am Montagmorgen gereinigt. Reinigungstage: Montag bis Samstag bis 09:00Uhr. Im FZH Döhren finden Sonderveranstaltungen am Sonntag (ca. 5 Veranstaltungen pro Jahr) statt. Diese Mehrarbeit wird von uns gesondert angemeldet und beauftragt (4-6 Wochen vor Veranstaltung). Der Umfang entspricht dem Reinigungsumfang eines Montags.

CPV-Codes

9091000090911200

Lose (1)

LOT-0000UR Freizeitheim Döhren

Es wird die Unterhaltsreinigung im FZH Döhren, An der Wollebahn 1, 30519 Hannover, ausgeschrieben. Die Vertragsdauer: 01.10.2026 bis 30.09.2030 zuzüglich zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.09.2032. Der Reinigungsumfang beträgt durchschnittlich 1.171,89 m² pro Tag von Dienstag bis Samstag und durchschnittlich 891,03 m² am Montag. Das FZH ist am Samstag bis 22 Uhr geöffnet und wird dann am Montagmorgen gereinigt. Reinigungstage: Montag bis Samstag bis 09:00Uhr. Im FZH Döhren finden Sonderveranstaltungen am Sonntag (ca. 5 Veranstaltungen pro Jahr) statt. Diese Mehrarbeit wird von uns gesondert angemeldet und beauftragt (4-6 Wochen vor Veranstaltung). Der Umfang entspricht dem Reinigungsumfang eines Montags.

90910000909112002026-10-012030-09-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr u. Bauen — Lüneburg

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leite ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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