Offener städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbebauung Salzgitter Marienbruch
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Stadt Salzgitter möchte neuen Wohnraum schaffen, um die Attraktivität und Anziehungskraft der Stadt - besonders für junge Menschen und Familien - zu erhöhen und dem demographischen Wandel ein Stück weit entgegenzuwirken. Die gesamte ca. 11,7 ha umfassende Gebietsfläche liegt zentral in Salzgitter-Lebenstedt und wird aktuell durch die heterogen angrenzenden Nutzungen wie dem städtischen Festplatz, einem Gewerbegebiet, einer Wohnbebauung sowie Kleingarten- und Sportanlagen geprägt. Die Stadt Salzgitter erwartet vom Wettbewerbsergebnis eine Lösung für qualitativ hochwertige, zukunftsorientierte und klimaresiliente Wohn- und Freiflächen im Marienbruch unter Berücksichtigung der vielschichtigen Rahmenbedingungen.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Wettbewerb wird als offener einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Aufgabenstellung Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen. Eine Rechtsform eventueller Arbeitsgemeinschaften wird nicht vorgegeben.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Stadt Salzgitter — Salzgitter
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. /// Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf ein anschließend mögliches Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren würde nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht. /// Die Beurteilungen des Preisgerichts sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls über die Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin gerügt werden. Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Ausschuss für Wettbewerbs- und Vergabewesen der Architektenkammer Niedersachsen. /// Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf das anschließende Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt. Aufgrund des geschätzten Auftragswertes wird das Verfahren nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht.