Offennotice.type.cn-desg · 23DienstleistungsauftragTED 115/2026

Offener städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbebauung Salzgitter Marienbruch

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

28.08.2026 23:59

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Salzgitter (38226) — DE912

Beschreibung

Die Stadt Salzgitter möchte neuen Wohnraum schaffen, um die Attraktivität und Anziehungskraft der Stadt - besonders für junge Menschen und Familien - zu erhöhen und dem demographischen Wandel ein Stück weit entgegenzuwirken. Die gesamte ca. 11,7 ha umfassende Gebietsfläche liegt zentral in Salzgitter-Lebenstedt und wird aktuell durch die heterogen angrenzenden Nutzungen wie dem städtischen Festplatz, einem Gewerbegebiet, einer Wohnbebauung sowie Kleingarten- und Sportanlagen geprägt. Die Stadt Salzgitter erwartet vom Wettbewerbsergebnis eine Lösung für qualitativ hochwertige, zukunftsorientierte und klimaresiliente Wohn- und Freiflächen im Marienbruch unter Berücksichtigung der vielschichtigen Rahmenbedingungen.

CPV-Codes

71000000712000007142000071410000

Lose (1)

LOT-0001Offener städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb Wohnbebauung Salzgitter Marienbruch

Der Wettbewerb wird als offener einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Ideenwettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Aufgabenstellung Teams bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Architekt:innen und/oder Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen. Eine Rechtsform eventueller Arbeitsgemeinschaften wird nicht vorgegeben.

71000000712000007142000071410000

Zuschlagskriterien

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen. Die Liste der Kriterien bildet nicht die Rangfolge ihrer Gewichtung ab. Idee und städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept /// Qualität der Baumassengliederung /// Wohnungstypologische Qualitäten /// Freiräumliche Qualitäten /// Funktionale Qualitäten /// Umsetzbarkeit und Bauabschnitte /// Einbindung und Vernetzung in die Umgebung /// Nachhaltigkeit und Klimaresilienz Dem Preisgericht gehören (in alphabetischer Reihenfolge) an: FACHPREISRICHTER:INNEN - Michael Tacke, Stadtbaurat - Prof. Uwe Brederlau, Architekt & Stadtplaner - Dirk Christiansen, Landschaftsarchitekt - Prof. Dr. Ines Lüder, Architektin SACHPREISRICHTER:INNEN - Regina Blechner, Vors. Umwelt- und Klimaausschuss - Werner Müller, Ortsbürgermeister Ortschaft Nord - Christian Striese, Vors. Stadtplanungs- und Bauausschuss STÄNDIG ANWESENDE STELLVERTRETENDE FACHPREISRICHTER:INNEN - Florian Hultsch, Architekt, - Franziska Depenbrock, Landschaftsarchitektin STELLVERTRETENDE SACHPREISRICHTER:INNEN - Stefan Klein, Erster Bürgermeister - Laura Lettler, stv. Vors. Stadtplanungs- und Bauausschuss - Patricia Mair, stv. Vors. Umwelt- und Klimaschutzausschuss

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Stadt Salzgitter — Salzgitter

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. /// Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf ein anschließend mögliches Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren würde nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht. /// Die Beurteilungen des Preisgerichts sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls über die Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin gerügt werden. Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem Ausschuss für Wettbewerbs- und Vergabewesen der Architektenkammer Niedersachsen. /// Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Rückfragenfrist gegenüber dem Auftraggeber zu anzuzeigen. Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf das anschließende Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt. Aufgrund des geschätzten Auftragswertes wird das Verfahren nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

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