VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 115/2026

2026-17_Planungsbegleitende_Vermessung_mehrere_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

21.310 € – 20.540 €

Vertragslaufzeit

6.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Eingegangene Angebote

12 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hameln (31787) — DE923

Beschreibung

Im Rahmen des Konzepts Masterplan Brücke des Landes Niedersachsen zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur und zur Reduzierung der Anzahl kritischer Brücken, ist die Erneuerung und Sanierung ausgewählter Bauwerke in Planung. Die Bauwerke befinden sich im Zuständigkeitsbereich des regionalen Geschäftsbereichs Hameln und liegen sowohl an Bundes- wie auch Landesstraßen. Für das denkmalgeschützte Objekt an der L433 ist eine Sanierung geplant. Für die anderen Bauwerke ist jeweils ein Neubau vorgesehen. Im Einzelnen sind es: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Alle Bauwerke führen über Wasserwege, teilweise existieren Verkehrswege unterhalb der Bauwerke. Nähere Beschreibungen und Fotos sind den Bauwerkbeschreibungen der Anlage zu entnehmen.

CPV-Codes

71355000

Lose (2)

LOT-0001Planungsbegleitende Vermessung: - L586 Ottenstein, - L550 Meinbrexen

Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden.

713550006 Monate

Zuschlagskriterien

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
LOT-0002Planngsbegleitende Vermessung: - L433 Rinteln-Exten, - B65 Algesdorf, - B83 Hameln, - L431 Welsede

Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden.

713550006 Monate

Zuschlagskriterien

Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

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