Sicherheitsdienstleistungen Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Für die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt sollen Dienstleistungsverträge für Sicherheistdienstleistungen abgeschlossen werden.
CPV-Codes
Lose (5)
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Sicherheitsdienstleistungen für eine Laufzeit von vier Jahren (01.11.2026 bis 31.10.2030). Es besteht die zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. (bis voraussichtlich 31.10.2032)
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Sicherheitsdienstleistungen für eine Laufzeit von vier Jahren (01.11.2026 bis 31.10.2030). Es besteht die zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. (bis voraussichtlich 31.10.2032)
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Sicherheitsdienstleistungen für eine Laufzeit von vier Jahren (01.11.2026 bis 31.10.2030). Es besteht die zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. (bis voraussichtlich 31.10.2032)
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Sicherheitsdienstleistungen für eine Laufzeit von vier Jahren (01.11.2026 bis 31.10.2030). Es besteht die zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. (bis voraussichtlich 31.10.2032)
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Sicherheitsdienstleistungen für eine Laufzeit von vier Jahren (01.11.2026 bis 31.10.2030). Es besteht die zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. (bis voraussichtlich 31.10.2032)
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer — Halle (Saale)
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Wird die Vorinformation gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.