ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptleistungen
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptleistungen, Passow - Grenze D/PL -Neubau eines zweiten Gleises über 30 km, teilweise Erneuerung des Bestandsgleises über 20 km; -eine Personenüberführung, Neuerrichtung im Bf. Passow; -8 Bahnübergänge, Anpassung und Neubau durch die neue Zweigleisigkeit; -Erneuerung und (Ersatz-)Neubau von 9 Bahnsteigen in fünf Verkehrsstationen, davon 4x140m und 5x210m Bahnsteiglänge; -drei Ersatzneubauten von Eisenbahnüberführungen durch Verbreiterung, davon einer über einen ländlichen Weg, zwei über Fließgewässer; -ersatzloser Rückbau einer Straßenüberführung; -11 Durchlässe, davon acht Erneuerung oder Modifizierung, drei Neubauten für Bieber und Otter; -Neubau von vier Lärmschutzwänden, davon Länge ca. 300m mit 3m Höhe und Länge ca. 1.050m mit 4m Höhe; -zwei ersatzlose Rückbauten von ehemaligen Stellwerksgebäuden mit ca. 831m³ und ca. 896m³; -Anpassung der GSM-R Anlagen; -zwei Neubauten HOA/FBOA; -Erstellung der Ausführungsplanung;
CPV-Codes
Lose (1)
ABS Angermünde - Stettin, PFA 2 Bauhauptleistungen, Passow - Grenze D/PL -Neubau eines zweiten Gleises über 30 km, teilweise Erneuerung des Bestandsgleises über 20 km; -eine Personenüberführung, Neuerrichtung im Bf. Passow; -8 Bahnübergänge, Anpassung und Neubau durch die neue Zweigleisigkeit; -Erneuerung und (Ersatz-)Neubau von 9 Bahnsteigen in fünf Verkehrsstationen, davon 4x140m und 5x210m Bahnsteiglänge; -drei Ersatzneubauten von Eisenbahnüberführungen durch Verbreiterung, davon einer über einen ländlichen Weg, zwei über Fließgewässer; -ersatzloser Rückbau einer Straßenüberführung; -11 Durchlässe, davon acht Erneuerung oder Modifizierung, drei Neubauten für Bieber und Otter; -Neubau von vier Lärmschutzwänden, davon Länge ca. 300m mit 3m Höhe und Länge ca. 1.050m mit 4m Höhe; -zwei ersatzlose Rückbauten von ehemaligen Stellwerksgebäuden mit ca. 831m³ und ca. 896m³; -Anpassung der GSM-R Anlagen; -zwei Neubauten HOA/FBOA; -Erstellung der Ausführungsplanung;
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.