Bauüberwachung _RRX_PA_5.1/5.4
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Im Rahmen des Großprojektes Rhein-Ruhr-Express werden im Planfeststellungsabschnitt 5.1 und 5.4 mehrere Maßnahmen umgesetzt, die eine Bauüberwachung bedürfen. Benötigt wird eine technische, abfalltechnische, umweltfachliche und eine geotechnische Bauüberwachung
CPV-Codes
Lose (1)
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.