VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Vergabebekanntmachung - Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LBAK) und weiterer Teilkonzepte

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

16.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Landau (76829) — DEB33

Ausführungsort

Kapeller Straße 28, Bad Bergzabern (76887) — DEB3H

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LBAK) und weiterer Teilkonzepte. Folgende Konzepte sollen erstellt werden: -Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept -Nutzungskonzept -Liegenschaftsbezogenes Energiekonzept -Liegenschaftsbezogenes Elektro- und IT-Konzept -Liegenschaftsbezogenes Wasserversorgungskonzept -Liegenschaftsbezogenes Gebäudeautomationskonzept -Liegenschaftsbezogenes Abwasserentsorgungskonzept -Stellplatzkonzept -Löschwasserkonzept -Freiflächenkonzept

CPV-Codes

7130000071241000

Lose (1)

LOT-0001Vergabebekanntmachung - Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LBAK) und weiterer Teilkonzepte

Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LBAK) für die Bundespolizei und Elektronikzentrum der Bundeswehr am Standort Bad Bergzabern. Für die Liegenschaft Bundespolizei und angrenzendem Elektronikzentrum der Bundeswehr in Bad Bergzabern soll ein "Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept" erstellt werden. Ziel dieses Ausbaukonzeptes ist es, die weitere Entwicklung der Liegenschaft unter Berücksichtigung des benötigten Bedarfes gezielt zu entwickeln und bei der zukünftigen Nutzung der Gebäude die Verkehrsflächen, Freiflächen, notwendige Infrastruktur und eine ausreichende technische Ver- und Entsorgung der gesamten Liegenschaft auf lange Sicht zu garantieren. In einem ersten Schritt ist der Gebäudebestand der Liegenschaft zu bewerten und zu analysieren. Als Grundlage für das LBAK soll vorab noch ein Nutzungskonzept für den Liegenschaftsteil der Bundespolizei unter Mitwirkung des Nutzers erstellt werden. In einer zweiten Phase sollen die Teilkonzepte der technischen Infrastruktur erarbeitet werden und in das "Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept" einfließen. Anknüpfend an das "Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept" soll zukünftig auf dessen Grundlage eine Entwicklungsplanung aufgestellt werden, um eine langfristige Planungssicherheit zu erhalten und zukünftige Baumaßnahmen strukturiert und zügig abwickeln zu können. Die Liegenschaft in Bad Bergzabern ist durch zwei verschiedene Nutzer organisatorisch ge-trennt. Die Bundespolizei nimmt einen wesentlichen Teil der Fläche und der Gebäude in Anspruch. Die Bundespolizei hat einen größeren Bedarf an Räumlichkeiten als Ihnen zur Verfügung steht. Das Elektronikzentrum der Bundeswehr hat bereits ein Nutzungskonzept erstellt und in der Folge festgestellt, dass der Bedarf auf dem aktuellen Liegenschaftsteil nicht gedeckt werden kann. Hieraus hat sich Seitens der Bundeswehr die Entscheidung entwickelt, dass die Bundeswehr perspektivisch den Standort auf der "Grünen Wiese" neu gründet. Liegenschaftsteil Bundespolizei: 47.378 m² BGF, 17,45 ha, 22 Gebäude. Liegenschaftsteil Bundeswehr/Elektronikzentrum: 24.899 m² BGF, 5.78 ha, 24 Gebäude.

713000007124100016 Monate

Zuschlagskriterien

Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.