26MZP09_GE_WE_Mainz_Mombach-Kostheim
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
2.047 m Gleiserneuerung konventionell mit Erneuerung 2.681 Brückenbalken, 1 Weichenerneuerung EW 60-760-1:14, vollständige Bettungserneuerung, Erneuerung 6 Schienenauszüge, Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfgang nach technischer Notwendigkeit, Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, Nach-, Zusammenhangsarbeiten, Sicherungsleistungen, bauaffine Dienstleistungen
CPV-Codes
Lose (1)
2.047 m Gleiserneuerung konventionell mit Erneuerung 2.681 Brückenbalken, 1 Weichenerneuerung EW 60-760-1:14, vollständige Bettungserneuerung, Erneuerung 6 Schienenauszüge, Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfgang nach technischer Notwendigkeit, Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, Nach-, Zusammenhangsarbeiten, Sicherungsleistungen, bauaffine Dienstleistungen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.