Planungsleistungen und Leistungen des Projektmanagements für eine wirtschaftliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz A2/A39 im Landkreis Helmstedt
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Ausgeschriebene Leistungen sind vorliegend Grundleistungen nach dem Leistungsbild Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI, LP 1-3, Grundleistungen nach dem Leistungsbild Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI, LP 1-3, Leistungen des Leistungsbildes Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Anlage 1 Ziff. 1.1 HOAI, LP 1-4, Besondere Leistungen, die für die Bauleitplanung erforderlich sind, Leistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gemäß §§ 45, 47 HOAI, LP 1-9 zur inneren und äußeren Erschließung, Leistungen des Leistungsbildes technische Ausstattung gemäß §§ 53, 55 HOAI, Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser, Gas), 4 (Starkstrom) und 5 (Fernmelde- und Informationstechnik), LP 1-9 zur inneren und äußeren Erschließung, Leistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, LP 1-9 und Projektmanagementleistungen zur verfahrensmäßigen Umsetzung der Flächensicherung.
CPV-Codes
Lose (1)
Ausgeschriebene Leistungen sind vorliegend Grundleistungen nach dem Leistungsbild Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI, LP 1-3, Grundleistungen nach dem Leistungsbild Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI, LP 1-3, Leistungen des Leistungsbildes Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Anlage 1 Ziff. 1.1 HOAI, LP 1-4, Besondere Leistungen, die für die Bauleitplanung erforderlich sind, Leistungen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gemäß §§ 45, 47 HOAI, LP 1-9 zur inneren und äußeren Erschließung, Leistungen des Leistungsbildes technische Ausstattung gemäß §§ 53, 55 HOAI, Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser, Gas), 4 (Starkstrom) und 5 (Fernmelde- und Informationstechnik), LP 1-9 zur inneren und äußeren Erschließung, Leistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, LP 1-9 und Projektmanagementleistungen zur verfahrensmäßigen Umsetzung der Flächensicherung.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten!