OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Bergung und Überführung von Leichen und Leichenteilen im Bereich der KPB Wesel

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

22.07.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

13

Sitz des Auftraggebers

Wesel (46483) — DEA1F

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Wesel.

CPV-Codes

98370000

Lose (13)

LOT-0001Wesel (in den Grenzen des Stadtgebietes Wesel)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0002Dinslaken (in den Grenzen des Stadtgebiets Dinslaken)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0003Hamminkeln (in den Grenzen des Stadtgebiets Hamminkeln)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0004Voerde (in den Grenzen des Stadtgebiets Voerde)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0005Hünxe (in den Grenzen des Gemeindegebiets Hünxe)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0006Schermbeck (in den Grenzen des Gemeindegebiets Schermbeck)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0007Moers (in den Grenzen des Stadtgebiets Moers)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0008Kamp-Lintfort (in den Grenzen des Stadtgebiets Kamp-Lintfort)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0009Neukirchen-Vluyn (in den Grenzen des Stadtgebiets Neukirchen-Vluyn)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0010Rheinberg (in den Grenzen des Stadtgebiets Rheinberg)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0011Xanten (in den Grenzen des Stadtgebiets Xanten)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0012Alpen (in den Grenzen des Gemeindegebiets Alpen)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31
LOT-0013Sonsbeck (in den Grenzen des Gemeindegebiets Sonsbeck)

Die zu erbringende Leistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichen und Leichenteilen und deren Transport zum entsprechenden Aufbewahrungsort. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um den von den Einsatzkräften zu benennenden in der Regel nächstgelegenen Aufbewahrungsort mit öffentlicher Kühlhalle. Abweichend hiervon kann, wenn besondere polizei- oder strafrechtliche Belange es erforderlich machen, auch eine andere rechtlich zugelassene und geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit bestimmt werden. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand etc.) zu bergen und zu transportieren. Eine 24-stündige Einsatzbereitschaft ist an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 45 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Eine physische und psychische Gesundheit des Personals wird vorausgesetzt. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Bieter hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes Bestatter zu entsprechen und hat einschließlich des Personals und der Ausstattung die einschlägigen Qualitätsanforderungen von Nr. 3.5 Überführung und Transport (von Verstorbenen) der europäischen Norm der DIN EN 15017(Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung zu erfüllen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Das Angebot kann sich auf ein Los, auf mehrere Einzellose oder auf die Gesamtvergabe beziehen, wobei die Grenzen der Lose durch die in der Ausschreibung genannten Stadt-/Gemeindegebiete vorgegeben werden. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

983700002027-01-012028-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.