Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung und das Leasing von EDV-Geräten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung und das Leasing von EDV-Geräten im Bodenseekreis
CPV-Codes
Lose (2)
Der Bodenseekreis beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung im Leasingmodell für die Dauer von 48 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von nachfolgender EDV-Ausstattung: ▪115 Stück Personalcomputer in unterschiedlichen Leistungsklassen ▪1.335 Stück Mobile Clients in unterschiedlichen Leistungsklassen ▪1.500 Tastatur und Maus ▪1.840 Monitore in unterschiedlichen Leistungsklassen ▪sowie die dazugehörigen Dienstleistungen, Der Auftragnehmer hat den Abbau der Altgeräte in den Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie die Lieferung und Montage der Neugeräte grundsätzlich an die jeweiligen Standorte zu koordinieren. Weitere Angaben ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
Zuschlagskriterien
Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit unterschiedlichen Leasinglaufzeiten für IT- Equipment. In diesem Zeitraum kann jegliches IT-Equipment mit unterschiedlichen Laufzeiten leasen. Laufzeit 1: 36 Monate (Leasingdauer) Laufzeit 2: 48 Monate (Leasingdauer) Laufzeit 3: 60 Monate (Leasingdauer) Kaufübernahmeoption: Nein Andienungsrecht: Nein Restwertrisiko: trägt Auftragnehmer Zu erwartendes Volumen 6.000.000 € für Laufzeit der Mietscheine, welche innerhalb der 4 Jahre Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. (max. 6,5 Mio. €) Folgende Produktkategorien können u.a. Inhalt im Leasingvertrag für IT-Equipment sein. ▪Clients in unterschiedlichen Ausbaustufen und Varianten ▪Monitore in unterschiedlichen Ausbaustufen und Varianten ▪Server-, Backup- und Storagesysteme ▪Netzwerkkomponenten ▪Drucker und Kopierer ▪Kommunikationstechnik ▪IT-Zubehör ▪Software, Lizenzen ▪IT-Dienstleistungen Eine Zuordnung einzelner Produktgruppen zu festen Laufzeiten erfolgt nicht. Weitere Angaben ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.