VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses-Objektplanung Gebäude

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

29.05.2026

Geschätzter Auftragswert

117.537 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Kropp (24848) — DEF0C

Ausführungsort

Groß Rheide (24872) — DEF0C

Beschreibung

Planungsleistungen der Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, Lph 2-9

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0000Neubau eines Feuerwehrgerätehauses-Objektplanung Gebäude

Maßnahmenbeschreibung: Die Gemeinde Groß Rheide plant, dass vorhandene Feuerwehrgerätehaus zu modernisieren, und deshalb durch einen Neubau an anderer Stelle zu ersetzen. Zum einen entspricht das bestehende Feuerwehrhaus nicht mehr den Anforderungen, die von der Feuerwehrunfallkasse erhoben werden. Gleichzeitig erhält die Feuerwehr ein neues und größeres Fahrzeug, wodurch es zu Platzproblemen innerhalb des Gebäudes kommt, die nicht sinnvoll in dem vorhandenen Gebäude ausgeglichen werden können. Der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen soll auf einem ca. 4250 m2 großen, gemeindeeigenen Grundstück erfolgen. Die Kosten der Kostengruppen 200-700 wurden auf ca. 2,7 Mio. € brutto geschätzt. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI abdecken, und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben. Es sollen die Leistungsphasen 2-9 bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der EVergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014345 eingestellt.

710000002026-04-012028-04-30

Zuschlagskriterien

Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein — Kiel

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.