VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

ESTW Stadtallendorf; Kabeltiefbau inkl Ausführungsplanung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

10.12.2024

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Stadtallendorf (35260) — DE724

Beschreibung

In Stadtallendorf ist die Stellwerkstechnik abgängig und daher im Zuge dieses Vorhabens auf ESTW-Standard umzurüsten. Dafür werden ein ESTW-Z in Stadtallendorf sowie ein ESTW-A in Neustadt geplant. Im Zuge der Stellwerkserneuerung müssen neue Kabeltrassen, Querungen (geschlossene und offene Bauweise) und Betonschalthäuser errichtet werden. Um mit dem Bau fristgerecht starten zu können sind die Ausführungsplanung, sowie die BVB-Leistungen Auftragsumfang.

CPV-Codes

45314300

Lose (1)

LOT-0001ESTW Stadtallendorf; Kabeltiefbau inkl Ausführungsplanung

In Stadtallendorf ist die Stellwerkstechnik abgängig und daher im Zuge dieses Vorhabens auf ESTW-Standard umzurüsten. Dafür werden ein ESTW-Z in Stadtallendorf sowie ein ESTW-A in Neustadt geplant. Im Zuge der Stellwerkserneuerung müssen neue Kabeltrassen, Querungen (geschlossene und offene Bauweise) und Betonschalthäuser errichtet werden. Um mit dem Bau fristgerecht starten zu können sind die Ausführungsplanung, sowie die BVB-Leistungen Auftragsumfang.

453143002025-01-022028-01-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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