Tischlerarbeiten Innentüren
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Lieferung und Montage von insgesamt 171 Türen teilweise mit Brandschutzanforderungen, inkl. Wand- und Bodenstopper und Obentürschließer: - Stahl-Umfassungszargen, Stahl-Blockzargen und Stahl-Eckzargen, oberflächenfertig pulverbeschichtet, mit Holztürblättern HPL-beschichtet, teilweise mit geschlossener Oberlichtblende - Stahl-Umfassungszargen, -Aufsatzzargen, -Eckzargen mit Stahlblechtürblättern, jeweils oberflächenfertig pulverbeschichtet
CPV-Codes
Lose (1)
Lieferung und Montage von insgesamt 171 Türen teilweise mit Brandschutzanforderungen, inkl. Wand- und Bodenstopper und Obentürschließer: - Stahl-Umfassungszargen, Stahl-Blockzargen und Stahl-Eckzargen, oberflächenfertig pulverbeschichtet, mit Holztürblättern HPL-beschichtet, teilweise mit geschlossener Oberlichtblende - Stahl-Umfassungszargen, -Aufsatzzargen, -Eckzargen mit Stahlblechtürblättern, jeweils oberflächenfertig pulverbeschichtet
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.