VergebenVertragsänderung · 39LieferauftragAMP / GPATED 115/2026
Umbau ESTW-A L90 (Osterhofen), Neubau Überleitstelle Langenisarhofen und Bauprovisorien Osterhofen
Veröffentlichung (ABl.)
17.06.2026
Vergabedatum
28.11.2025
Sitz des Auftraggebers
Frankfurt Main (60327) — DE712
Ausführungsort
München (80634) — DE212
Sektor
Beschreibung
Umbau ESTW-A L90 (Osterhofen), Neubau Überleitstelle Langenisarhofen und Bauprovisorien Osterhofen
CPV-Codes
34632200
Lose (1)
LOT-0001Umbau ESTW-A L90 (Osterhofen), Neubau Überleitstelle Langenisarhofen und Bauprovisorien Osterhofen
346322002025-11-07 → 2026-12-12
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.