ZBE - Neukonzeptionierung der Zentralbibliothek in Essen (Innenausstattung und Möblierung) hier: VE 21 Ausstattungen 04- Leit-und Orientierungssystem
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Stadt Essen plant in der Essener Innenstadt die neue Zentralbibliothek. Die Immobilie Markt 5/6 in 45127 Essen wurde von der Stadt Essen angemietet. Für die Planung der neuen Zentralbibliothek steht eine Fläche von ca. 10.000 qm (davon Untergeschoß ca. 1.000 qm) zur Verfügung. Die Neukonzeption der Zentralbibliothek beruht auf dem Bibliotheksentwicklungskonzept der Stadt Essen, basierend auf der Erkenntnis, dass zeitgemäße Bibliotheken über ihren eigentlichen Auftrag hinaus in zentraler Lage als Motoren der Stadtentwicklung erheblich zur Stärkung der Innenstädte beitragen. Bibliotheken verändern derzeit mit großer Dynamik ihr bisheriges Profil. Neben dem Angebot unterschiedlichster Medien werden Bibliotheken zunehmend zu niederschwelligen Aufenthalts- und Veranstaltungsorten und zu sog. "Dritten Orten". Projektaufgabe ist die Neukonzeptionierung der Zentralbibliothek der Stadt Essen hier: Innenausstattung und Möblierung. Mit diesem europaweiten offenen Vergabeverfahren beabsichtigt die Stadt Essen Bauleistungen für Ausstattungen 04 - Leit-und Orientierungssystem zu vergeben.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist die Lieferung, ggf. Herstellung, Beschriftung sowie Montage von Regalschildern, Bereichs- und Wegweiserschildern, Übersichtstafeln, Folienbeschriftungen und weiteren Elementen des Leit- und Orientierungssystems für die neue Zentralbibliothek in Essen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Die Stadt Essen weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.