VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

BKE, Erweiterungsbau - Ausbau I, Trockenbauarbeiten Wände, Decken, Böden nach DIN 18 340- Vergabe 2009/2025

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vertragslaufzeit

36.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

0 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10623) — DE300

Beschreibung

BKE - Erweiterungsbau VE34039-01 Ausbau I, Trockenbauarbeiten Wände, Decken, Böden nach DIN 18 340

CPV-Codes

4500000045324000

Lose (1)

LOT-0000BKE, Erweiterungsbau - VE34039-01 Ausbau I, Trockenbauarbeiten Wände, Decken, Böden nach DIN 18 340 - Vergabe 2009/2025

Folgende Leistungen sind Bestandteil: Ca. 15.500 m2 Trockenbau-Trennwände Ca. 11.400 m2 Trockenbau-Vorsatzschalen und Installationswände Ca. 21.000 m2 Abhangdecken Ca. 3.350 m2 Hohlböden in Trockenbauweise, teilweise mit Heiz-/Kühl-Installationen Ca. 14.000 m2 Hohlböden in Nassbauweise, teilweise mit Heiz-/Kühl-Installationen Ca. 7.600 m2 Doppelböden Ca. 290 Revisionsöffnungen als Tapetentüren Ausführungsbeginn: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Ausführungsbeginn auf der Baustelle: April 2026 Ende Hauptleistung (in allen Ebenen - ohne nachlaufende Leistungen): April 2028 Ende der kompletten Leistungserbringung: 23.08.2028 Verbindliche Einzelfristen

450000004532400036 Monate

Zuschlagskriterien

Preis 100 %

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes — Bonn

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn, Tel: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163 Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

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