Teichentschlammung Moiedtjes-Teiche
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Entschlammung (Entfernung der organischen Auflage des Teichbodens) eines Teiches von etwa 2000 m² Fläche / etwa 400m³ Aushub im Naturschutzgebiet "Die Moiedtjes" (Gemarkung Emmerich-Hüthum, ca. 300 m von der Landesgrenze D/NL), Aufbereitung und Verwertung / Entsorgung des Aushubs. Im Vorlauf zur Schlammentnahme müssen diverses Totholz (Bäume und Äste) aus dem Teich entfernt und entsorgt werden. Durchführung September - November; Arbeiten inkl. Verwertung müssen Mitte November abgeschlossen sein. Qualität des Aushubmaterials: Sandlehm bzw. Lehm/Schluff, EBV-Klassifizierung BM 0; Vorsorgewerte der BBodSchV werden eingehalten, TOC -Gehalt zw. 0,8 und 2,55 Masse-%, geeignet für Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen. Methode und Verwertung nach Wahl. Für ggfls. Aufbereitung / Entwässerung des Aushubs steht angrenzend an das Gewässer eine Ackerfläche von 400m² zur Verfügung; muss nach der Nutzung wieder für Ackernutzung hergestellt werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Entschlammung (Entfernung der organischen Auflage des Teichbodens) eines Teiches von etwa 2000 m² Fläche / etwa 400m³ Aushub im Naturschutzgebiet "Die Moiedtjes" (Gemarkung Emmerich-Hüthum, ca. 300 m von der Landesgrenze D/NL), Aufbereitung und Verwertung / Entsorgung des Aushubs. Im Vorlauf zur Schlammentnahme müssen diverses Totholz (Bäume und Äste) aus dem Teich entfernt und entsorgt werden. Durchführung September - November; Arbeiten inkl. Verwertung müssen Mitte November abgeschlossen sein. Qualität des Aushubmaterials: Sandlehm bzw. Lehm/Schluff, EBV-Klassifizierung BM 0; Vorsorgewerte der BBodSchV werden eingehalten, TOC -Gehalt zw. 0,8 und 2,55 Masse-%, geeignet für Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen. Methode und Verwertung nach Wahl. Für ggfls. Aufbereitung / Entwässerung des Aushubs steht angrenzend an das Gewässer eine Ackerfläche von 400m² zur Verfügung; muss nach der Nutzung wieder für Ackernutzung hergestellt werden.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bezirksregierung Düsseldorf — Düsseldorf
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).