VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Optischer Frequenzmischer

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Geschätzter Auftragswert

91.884 €

Vertragslaufzeit

2.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Darmstadt (64291) — DE711

Beschreibung

Für unsere Laserexperimente an der FAIR-Beschleunigeranlage CRYRING ist die Beschaffung eines sogenannten optischen Frequenzmischers vorgesehen.

CPV-Codes

38636000

Lose (1)

LOT-0001Optischer Frequenzmischer

Ein optischer Frequenzmischer ist ein Gerät zur Erzeugung kontinuierlicher, schmalbandiger Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich. Er besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: einem periodisch gepolten nichtlinearen Kristall mit zugehörigem optischen Aufbau sowie einem Faserlaser. Die Laserstrahlen eines Titan-Saphir-Lasers und eines Faserlasers werden in diesem Kristall überlagert, wodurch mittels Summenfrequenzbildung Strahlung im sichtbaren Wellenlängenbereich erzeugt wird.

386360002 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe

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