VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Ubf Augsburg-Gersthofen - Straßen- und Wegebau Terminal

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

10.11.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Augsburg (86156) — DE271

Beschreibung

Bauleistung für den Straßen- und Wegebau im Terminal Ubf Augsburg-Gersthofen Vergabe in einem Gesamtlos Weiteres gemäß Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis

CPV-Codes

45221250

Lose (1)

LOT-0001Ubf Augsburg-Gersthofen - Straßen- und Wegebau Terminal

Bauleistung für den Straßen- und Wegebau im Terminal Ubf Augsburg-Gersthofen Vergabe in einem Gesamtlos Weiteres gemäß Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis

452212502025-10-202026-12-22

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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