VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Komplex Oederan-Frankenstein; Strecke 6258 Dresden Hbf – Werdau Bogendreieck,WE und GEoS

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

16.12.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Oederan (09569) — DED43

Beschreibung

Weichenerneuerung mit Weichendrehkran und Weichentransportwagen einschließlich Bettungserneuerung im Zusammenhang mit einer kombinierten maschinellen Bettungsreinigung und maschinellen Gleiserneuerung ohne Schiene mit konventionellen Abschnitten (mit Bettungserneuerung) im Bereich von Straßen- und Eisenbahnüberführung (einschließlich Fang- und Führungsvorrichtung) sowie Zusammenhangsarbeiten (Randwege, bauliche Instandhaltungsarbeiten)

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001Komplex Oederan-Frankenstein; Strecke 6258 Dresden Hbf – Werdau Bogendreieck,WE und GEoS

Weichenerneuerung mit Weichendrehkran und Weichentransportwagen einschließlich Bettungserneuerung im Zusammenhang mit einer kombinierten maschinellen Bettungsreinigung und maschinellen Gleiserneuerung ohne Schiene mit konventionellen Abschnitten (mit Bettungserneuerung) im Bereich von Straßen- und Eisenbahnüberführung (einschließlich Fang- und Führungsvorrichtung) sowie Zusammenhangsarbeiten (Randwege, bauliche Instandhaltungsarbeiten)

452341002026-04-092026-10-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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