OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Malerarbeiten, Neugestaltung Besuchereingang Neues Palais

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 08:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Potsdam (14471) — DE404

Beschreibung

Malerarbeiten

CPV-Codes

4544210045212350

Lose (1)

LOT-0001Malerarbeiten, Neugestaltung Besuchereingang Neues Palais

Gegenstand des Projekts sind die Neugestaltung des Besuchereingangs und der sanitären Einrichtungen mit barrierefreier Zugänglichkeit im Neuen Palais. Im Rahmen dieser Vergabeeinheit sind folgende Leistungen herzustellen, zu liefern und zu montieren: - Vorbereitende Arbeiten für Beschichtungen ca. 2.560 m2 + 36 m lfm Stuck/Geländer + 50 Stufen - Beschichtungen im Wand- und Deckenbereich mit Sol-Silikatfarben ca. 2.405 m2 Decken/Wände - Beschichtungen im Wand- und Deckenbereich mit Leimfarben ca. 26 m2 - Beschichtungen von Stuckprofilen mit Leimfarben ca. 16 m2 - Beschichtungen von Holztreppen mit Alkydharzlack ca. 58 m2 + 16 m Geländer + 50 Stufen

45442100452123502026-10-122027-06-08

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie — Potsdam

Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers

Malerarbeiten, Neugestaltung Besuchereingang Neues Palais – Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg