OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Lieferung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) für die Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Gelsenkirchen (45888) — DEA32

Beschreibung

Lieferung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen für die Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen.

CPV-Codes

34144210

Lose (3)

LOT-0001Fahrzeug

Lieferung von zwei Hilfeleistunglöschfahrzeugen für die Feuerwehr Gelsenkirchen. Hier: Fahrzeug gemäß Leistungsbeschreibung.

34144210

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
LOT-0002Auf- und Ausbau inkl. Beladung

Lieferung von zwei Hilfeleistunglöschfahrzeugen für die Feuerwehr Gelsenkirchen. Hier: Auf- und Ausbau inkl. Beladung gemäß Leistungsbeschreibung.

34144210

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
LOT-0003Hydraulisches Rettungsgerät

Lieferung von zwei Hilfeleistunglöschfahrzeugen für die Feuerwehr Gelsenkirchen. Hier: Hydraulisches Rettungsgerät gemäß Leistungsbeschreibung.

34144210

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

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