Lieferung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) für die Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Lieferung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen für die Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen.
CPV-Codes
Lose (3)
Lieferung von zwei Hilfeleistunglöschfahrzeugen für die Feuerwehr Gelsenkirchen. Hier: Fahrzeug gemäß Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
Lieferung von zwei Hilfeleistunglöschfahrzeugen für die Feuerwehr Gelsenkirchen. Hier: Auf- und Ausbau inkl. Beladung gemäß Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
Lieferung von zwei Hilfeleistunglöschfahrzeugen für die Feuerwehr Gelsenkirchen. Hier: Hydraulisches Rettungsgerät gemäß Leistungsbeschreibung.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).