VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN 14 530-22, nach DIN EN 1846-2, DIN 1846-3 bzw. 14502-3 für die Stadt Zittau

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

13.05.2026

Geschätzter Auftragswert

526.539 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Zittau (02763) — DED2D

Beschreibung

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN 14 530-22, nach DIN EN 1846-2, DIN 1846-3 bzw. 14502-3 für die Stadt Zittau

CPV-Codes

34144212

Lose (1)

LOT-0001Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN 14 530-22, nach DIN EN 1846-2, DIN 1846-3 bzw. 14502-3 für die Stadt Zittau

Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14 530-22, nach DIN EN 1846-2, DIN 1846-3 bzw. 14502-3 für die Stadt Zittau

341442122026-03-302028-03-30

Zuschlagskriterien

Wertungspreis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.