VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 115/2026

2081-1_VgV ARC_Ganztagsbetreuung_Ötigheim_Bekanntmachung vergebener Auftrag

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

489.342 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Oetigheim (76470) — DE124

Ausführungsort

Schulstraße 3, Ötigheim (76470) — DE124

Beschreibung

Der Gebäudekomplex des ehemaligen Gasthauses Rose mit Anbauten und Nebengebäuden sollte im Rahmen der Ortskernsanierung II - Neuordnung der Ortsmitte ggf. rückgebaut werden. Hierzu wurde im März 2023 eine Bausubstanzerkundung durch die Gemeinde Ötigheim beauftragt. Die notwendigen Arbeiten führte die Firma GEOCHEM - Büro für angewandte Geochemie - durch. Im Ergebnis wird das Gebäude komplett rückgebaut. Auf dem Grundstück soll nun eine Ganztagsbetreuungseinrichtung mit 6 Gruppenräumen entstehen. Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich. Anrechenbare Kosten: indiziert ca. 4 Mio Euro netto.

CPV-Codes

71221000

Lose (1)

LOT-00012081-1_VgV ARC_Ganztagsbetreuung_Ötigheim_Bekanntmachung vergebener Auftrag

Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß §§ 33 ff HOAI, Leistungsphasen 3 (anteilig), 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI (volles Leistungsbild)

71221000

Zuschlagskriterien

1.1. Struktur / Qualifikation des Projektteams insgesamt zur Erfüllung der Aufgabenstellung 1.2. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Projektleitung 1.3. Personalspezifische Qualifikation / Erfahrung mit vergleichbaren Projekten der Bauleitung

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg — Karlsruhe

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.