VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, BA1, EÜ Landgraben

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

26.09.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Oberhausen-Sterkrade (46147) — DEA17

Beschreibung

Im Zuge des Gesamtprojekts ABS 46/2 soll der Landgraben, der sich auf der Strecke 2270 bei km 10,064 befindet, erneuert werden. Der Langraben ist ein offenes Gewässer, das die Grenze zwischen Oberhausen und Dinslaken markiert. Im aktuellen Zustand wird der Langraben in einem Rohr als Durchlass unter der zweigleisigen Strecke durchgeführt und soll mit einer Eisenbahnüberführung und einem temporären Behelfsdurchlass erneuert werden.

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, BA1, EÜ Landgraben

Im Zuge des Gesamtprojekts ABS 46/2 soll der Landgraben, der sich auf der Strecke 2270 bei km 10,064 befindet, erneuert werden. Der Langraben ist ein offenes Gewässer, das die Grenze zwischen Oberhausen und Dinslaken markiert. Im aktuellen Zustand wird der Langraben in einem Rohr als Durchlass unter der zweigleisigen Strecke durchgeführt und soll mit einer Eisenbahnüberführung und einem temporären Behelfsdurchlass erneuert werden.

452341002025-10-062026-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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