ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, BA1, EÜ Landgraben
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Im Zuge des Gesamtprojekts ABS 46/2 soll der Landgraben, der sich auf der Strecke 2270 bei km 10,064 befindet, erneuert werden. Der Langraben ist ein offenes Gewässer, das die Grenze zwischen Oberhausen und Dinslaken markiert. Im aktuellen Zustand wird der Langraben in einem Rohr als Durchlass unter der zweigleisigen Strecke durchgeführt und soll mit einer Eisenbahnüberführung und einem temporären Behelfsdurchlass erneuert werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Zuge des Gesamtprojekts ABS 46/2 soll der Landgraben, der sich auf der Strecke 2270 bei km 10,064 befindet, erneuert werden. Der Langraben ist ein offenes Gewässer, das die Grenze zwischen Oberhausen und Dinslaken markiert. Im aktuellen Zustand wird der Langraben in einem Rohr als Durchlass unter der zweigleisigen Strecke durchgeführt und soll mit einer Eisenbahnüberführung und einem temporären Behelfsdurchlass erneuert werden.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.