Campus Handwerk - Sanitäranlagen, Technische Gase, Gasinstallation
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Sanitäranlagen, Technische Gase, Gasinstallation
CPV-Codes
Lose (1)
Sanitäranlagen 240 m Abwasserrohr, Kunststoff DN 80 - DN 125 50 m Abwasserrohr, Kunststoff DN 40 - DN 50 148 Stk. Anschluss an Grundleitung DN 100 - DN 125 26 Stk. Duschablauf/ Bodenablauf, Kunststoff DN 100 6 Stk. Grube, Edelstahl DN 150 10 Stk. Reinigungsöffnung Grundleitung DN 100 - DN 150 1290 m Rohrleitung, Edelstahl DN 12 - DN 32 290 m Rohrleitung, Edelstahl DN 40 - DN 65 11 Stk. Spüleinrichtung programmierbar 62 Stk. Durchlauferhitzer 6 kW - 27 kW 4 Stk. Warmwasserspeicher 2 kW 17 Stk. Waschbecken mit Selbstschlussventil 40 Stk. Waschbecken mit Einhandmischer 5 Stk. Waschbecken unterfahrbar 31 Stk. Tiefspül-WC 5 Stk. Tiefspül-WC, behindertengerecht 20 Stk. Urinal 17 Stk. Dusche (Einhebel-Einbaumischer u. Duschkopf fest) 4 Stk. Ausgussbecken Sanitärporzellan 1 Stk. Ausgussbecken Edelstahl 104 Stk. Installationselement Sanitärobjekte 26 Stk. Handfeuerlöscher 54 Stk. Brandschutzmanschette DN 40 - DN 125 81 Stk. Rohrschott R90 Mineralfaser DN 15 - DN 65 Technische Gase Schweißen 160 m Rohrleitung, Kupfer AD 15 bis 22 mm 505 m Rohrleitung, Kupfer AD 28 bis 35 mm 60 m Rohrleitung, Stahl AD 21 bis 27 mm 345 m Rohrleitung, Stahl AD 34 bis 42 mm 44 Stk. Armatur DN 15 bis DN 32 27 Stk. Branschutz-Durchführungen DN 20 bis DN 50 3 Stk. Gaswarnanlage (Schweißen und KFZ) Gasinstallationen 144 m Rohrleitung Gas, Edelstahl AD 22 bis 35 mm 126 m Rohrleitung Gas, Edelstahl AD 42 bis 89 mm 26 Stk. Armatur Gas 25 Stk. Einbauteile Gas 5 Stk. Geräteanschlüsse Gas 5 Stk. Branschutz-Durchführungen Gas DN 40 bis DN 100
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes — Bonn
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.