Deutscher Bundestag - Umsetzung Kältekonzept RTG - Raumlufttechnische Anlagen - Vergabe 1809/2025
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin Umsetzung Kältekonzept RTG Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18 379
CPV-Codes
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Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18 379 Reichstagsgebäude – Umsetzung Kältekonzept In dieser Maßnahme werden verbraucherseitig die Kälteanlagen, bestehend aus Hochtemperatur- und Niedertemperaturkälte, des Reichstagsgebäudes ertüchtigt. Aktuell erfolgt deren Kühlung mit einem Mix aus ULK (an HT- Kälte) und einem hohen Anteil an Multisplit- Systemen Diese Baumaßnahme erneuert die Kälteanlagen bestehender Technikräume und stattet Büroräume mit neuen Kühlanlagen aus. Ziel ist die Umstellung auf eine wassergeführte Kühlung. Massen: - 125 St. Umluftkühler - 20 St. Klimaschränke - ca. 90m Edelstahlrohr DN200 genutet - ca. 1685m Edelstahlrohr DN15-100 gepresst - ca. 65m² Lüftungskanal Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre Termine: Ausführungsbeginn: 06/2026 Ausführungsende: 09/2029
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes — Bonn
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn, Tel: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163 Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.