Überprüfung der elektrischen Anlagen in diversen Gebäuden
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Überprüfung der elektrischen Anlagen nach DGUV in diversen Gebäuden - Elektroarbeiten (Aufteilung in 5 Lose). Überprüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Geräte. Elektrische Anlagen nach DGUV V3/4 prüfen und Messprotokolle erstellen.
CPV-Codes
Lose (5)
Kindertagesstätten/Sporteinrichtungen
Zuschlagskriterien
Grundschulen
Zuschlagskriterien
Weiterführende Schulen
Zuschlagskriterien
Verwaltungsgebäude/ Feuerwehren
Zuschlagskriterien
Prüfung Ortsveränderliche/Ortsfeste Geräte
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.