Auftragsänderung 3: Behördenzentrum Lüneburg Nord - LAVES, Grundsanierung und Anpassung Labor, Rückbau & Schadstoffsanierung
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Rückbau und Schadstoffsanierung bestehend aus: BT-Nord Demontagearbeiten Abbrucharbeiten Reinigungsarbeiten BT-Süd Baustelleneinrichtung Demontagearbeiten Abbrucharbeiten Reinigungsarbeiten Die Entsorgung aller o.g. Abbrucharbeiten. Die Bauausführung findet in zwei Bauabschnitten statt.
CPV-Codes
Lose (1)
Baustelleneinrichtung: 1 Stk. Personendekontaminationseinheit, 1 Stk. Unterdruckanlage Raum 2000-3000m3, Bauabschnittstrennwände 150 m2 De-& Remontage von 84 Bestandstüren inkl. Herstellung von Schutzvorrichtungen Demontage von Sanitär-/Möbeln Trockenbauwände 840 m2, teilweise KMF-haltig, inkl. UK; Abhangdecken 2120 m2, inkl. UK; Fliesenwandbekleidung 435 m2; Dämmung aus Wandverkleidung 755 m2, asbesthaltig und Trittschalldämmung 3395 m2 (HBCD); Bodenbeläge (PVC, Fliesen, Teppichbelag) 3030 m2 8000 m2 in 2 Reinigungsdurchläufe, teilweise schadstoffbelastet 1 Stk. Personendekontaminationseinheit, 1 Stk. Unterdruckanlage Raum 2000-3000m3, Bauabschnittstrennwände 150 m2 De-& Remontage von 84 Bestandstüren inkl. Herstellung von Schutzvorrichtungen Demontage von Sanitär-/Möbeln Trockenbauwände 745 m2, teilweise KMF-haltig, inkl. UK; Abhangdecken 2300 m2, inkl. UK; Fliesenwandbekleidung 260 m2; Dämmung aus Wandverkleidung 710 m2, asbesthaltig und Trittschalldämmung 3590 m2 (HBCD); Bodenbeläge (Naturstein, PVC, Fliesen, Teppichbelag) 3750 m2 9100 m2 in 2 Reinigungsdurchläufe, teilweise schadstoffbelastet
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.