Neubau eines FGH mit RW in Cremlingen - Metallbauarbeiten für Fassaden und Sonnenschutz
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Gemeinde Cremlingen beabsichtigt für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Rettungswache in Cremlingen, die dazu notwendigen Metallbauarbeiten für Fassaden und Sonnenschutz zu vergeben.
CPV-Codes
Lose (1)
1.1 Gegenstand dieser Ausschreibung sind "Fassadenarbeiten" wie Fenster, Fassaden, Türen, Sonnenschutzsystem für das Bauvorhaben "Feuerwehr und Rettungswache" in Cremlingen bei Wolfenbüttel. Bauherr ist die Gemeinde Cremlingen, Ostdeutsche Straße 22, 38162 Cremlingen. 1.2 Entstehende Kosten aus den nachfolgend aufgeführten Punkten, sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren sofern es sich nicht um Nebenleistungen gemäß VOB/C handelt oder keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. 1.3 Aufteilung Bauteile und Abrechnung: Das Projekt besteht aus 2 zusammenhängenden Bauteilen. Der Feuerwache und der Rettungswache mit der räumlichen Teilung bei Achse 8. Diese Bauteile sind möglichst getrennt voneinander abzurechnen. Das LV, bzw. die Titel wo das möglich ist, sind entsprechend dieser Bauherrenvorgabe so aufgeteilt.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Digitalisierung — Lüneburg
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.