Energetische Sanierung Besucherbergwerk und Museum Kleinenbremen - Abbruch- und Rückbauarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Der Kreis Minden-Lübbecke wird das Besucherbergwerk und Museum Kleinenbremen (BBMK) umbauen und energetisch sanieren um das Objekt so auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen. Das BBMK ist das einzig authentisch erhaltene Eisenerzbergwerk und -museum in der Region Westfalen. Die aufstehenden Gebäude des betreffenden Grundstückes sind in den Jahren 1935 bis 1938 erbaut worden.Seit 1988 dienen die Gebäude als Museum mit angeschlossener Werkstatt sowie Lager- und Ausstellungsflächen. Die Leistung dieser Ausschreibung umfasst sämtliche hierfür erforderlichen Arbeiten für das Gewerk Abbruch- und Rückbauarbeiten.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Kreis Minden-Lübbecke wird das Besucherbergwerk und Museum Kleinenbremen (BBMK) umbauen und energetisch sanieren um das Objekt so auf einen aktuellen technischen Stand zu bringen. Das BBMK ist das einzig authentisch erhaltene Eisenerzbergwerk und -museum in der Region Westfalen. Die aufstehenden Gebäude des betreffenden Grundstückes sind in den Jahren 1935 bis 1938 erbaut worden.Seit 1988 dienen die Gebäude als Museum mit angeschlossener Werkstatt sowie Lager- und Ausstellungsflächen. Die Leistung dieser Ausschreibung umfasst sämtliche hierfür erforderlichen Arbeiten für das Gewerk Abbruch- und Rückbauarbeiten.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.