OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Leistungsbild: Tragwerksplanung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 09:30

Vertragslaufzeit

30.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Freising (85354) — DE21B

Ausführungsort

Kitzingen (97318) — DE268

Beschreibung

Die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) betreiben am Standort Kitzingen ein Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung zu aktuellen und zukünftigen Forschungsaktivitäten im Bereich der Geflügelhaltung und veranstalten überbetriebliche Schulungen in der Berufsausbildung zum Tierwirt, Fachrichtung Geflügelhaltung, und führt die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Meisterprüfung durch. Die Bayerischen Staatsgüter planen auf dem Staatsgut Kitzingen den Ersatzneubau des Legehennenstalls in zwei Bauabschnitten samt Packstelle und dazugehörigen Büro- und Sozialräumen. Das Staatsgut dient als Forschungs- und Ausbildungsstandort sowohl der wissenschaftlichen als auch der beruflichen Bildung. Durch den geplanten Ersatzneubau sollen in Zukunft am Staatsgut Kitzingen Fragestellungen sowohl zur konventionellen als auch ökologischen Legehennenhaltung bearbeitet werden. Dafür wird eine Stalleinheit für die konventionelle und eine für die ökologische Legehennenhaltung errichtet.

CPV-Codes

71327000

Lose (1)

LOT-0000Leistungsbild: Tragwerksplanung

Die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) betreiben am Standort Kitzingen ein Versuchs- und Bildungszentrum für Geflügelhaltung zu aktuellen und zukünftigen Forschungsaktivitäten im Bereich der Geflügelhaltung und veranstalten überbetriebliche Schulungen in der Berufsausbildung zum Tierwirt, Fachrichtung Geflügelhaltung, und führt die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Meisterprüfung durch. Die Bayerischen Staatsgüter planen auf dem Staatsgut Kitzingen den Ersatzneubau des Legehennenstalls in zwei Bauabschnitten samt Packstelle und dazugehörigen Büro- und Sozialräumen. Das Staatsgut dient als Forschungs- und Ausbildungsstandort sowohl der wissenschaftlichen als auch der beruflichen Bildung. Durch den geplanten Ersatzneubau sollen in Zukunft am Staatsgut Kitzingen Fragestellungen sowohl zur konventionellen als auch ökologischen Legehennenhaltung bearbeitet werden. Dafür wird eine Stalleinheit für die konventionelle und eine für die ökologische Legehennenhaltung errichtet. Auf Basis des vorhandenen Bauvorbescheides sollen nunmehr die weiteren Planungen für die Umsetzung und die Umsetzung erfolgen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die notwendigen Planungsleistungen der Tragwerksplanung . Die Beauftragung erfolgt gemeinsam mit wenigen Besonderen Leistungen stufenweise, zunächst als Stufe I die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, als Stufe II die Leistungen der Leistungsphasen 5, als Stufe III die Leistungen der Leistungsphase 6 und als Stufe IV einzelne besondere Leistungen der Leistungphasen 8 und 9, jeweils gem. § 51 HOAI iVm Anlage 14.1.

7132700030 Monate

Zuschlagskriterien

entsprechend den Erläuterungen im Formblatt Z_Zuschlagskriterien

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Auftraggaber erst nach Zuschlagserteilung über den Antrag informiert (§ 168 Abs. 2, § 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der vergabeentscheidung per Fax oder per EMail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1– 3 GWB).

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