Erstangebot: Planungsleistungen - Überführungssicherheit Meyer Werft
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Der Landkreis Emsland sucht einen Dienstleister für Umweltplanungsleistungen (Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen), wasserbauliche Ingenieurleistungen und die fachliche Begleitung der Planfeststellungsverfahren für die zukünftige Überführungssicherheit von Neubauten der Meyer Werft in Papenburg. Im Rahmen des Projekts sind die Erstellung von Antragsunterlagen sowie eine Verfahrensbegleitung für nachfolgende Zulassungsverfahren erforderlich: 1) Überbrückungsverfahren / Planänderungsverfahren für die befristete Überführungssicherheit ab 01.01.2030 (Phase teilweiser Implementierung der Tidesteuerung mittels des Emssperrwerks, Zeitdauer Stand 11-2025 nur ungefähr bestimmbar) und 2) Planfeststellungsverfahren für die anschließende dauerhafte Überführungssicherheit (Phase vollumfänglicher Implementierung der Tidesteuerung mittels des Emssperrwerks, Beginn Stand 11-2025 nur ungefähr bestimmbar) Sollte es im Zusammenhang mit den vorgenannten Verfahren zu Klageverfahren kommen, so soll der Auftragnehmer den Landkreis Emsland auch dabei verfahrensbegleitend und gutachterlich unterstützen. Für das zunächst anstehende Überbrückungsverfahren / Planänderungsverfahren ist eine nach Auftragserteilung sofortige Leistungsaufnahme erforderlich. Alle weiteren Leistungen werden im weiteren Verlauf nach Erforderlichkeit optional abgerufen. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Leistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Abruf einer der oben aufgeführten Leistungen die erforderlichen Arbeiten umgehend aufzunehmen.
CPV-Codes
Lose (1)
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands enthält die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlage.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.