VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 115/2026

Erstangebot: Planungsleistungen - Überführungssicherheit Meyer Werft

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

04.05.2026

Geschätzter Auftragswert

1,4 Mio. €

Vertragslaufzeit

3.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Meppen (49716) — DE949

Beschreibung

Der Landkreis Emsland sucht einen Dienstleister für Umweltplanungsleistungen (Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen), wasserbauliche Ingenieurleistungen und die fachliche Begleitung der Planfeststellungsverfahren für die zukünftige Überführungssicherheit von Neubauten der Meyer Werft in Papenburg. Im Rahmen des Projekts sind die Erstellung von Antragsunterlagen sowie eine Verfahrensbegleitung für nachfolgende Zulassungsverfahren erforderlich: 1) Überbrückungsverfahren / Planänderungsverfahren für die befristete Überführungssicherheit ab 01.01.2030 (Phase teilweiser Implementierung der Tidesteuerung mittels des Emssperrwerks, Zeitdauer Stand 11-2025 nur ungefähr bestimmbar) und 2) Planfeststellungsverfahren für die anschließende dauerhafte Überführungssicherheit (Phase vollumfänglicher Implementierung der Tidesteuerung mittels des Emssperrwerks, Beginn Stand 11-2025 nur ungefähr bestimmbar) Sollte es im Zusammenhang mit den vorgenannten Verfahren zu Klageverfahren kommen, so soll der Auftragnehmer den Landkreis Emsland auch dabei verfahrensbegleitend und gutachterlich unterstützen. Für das zunächst anstehende Überbrückungsverfahren / Planänderungsverfahren ist eine nach Auftragserteilung sofortige Leistungsaufnahme erforderlich. Alle weiteren Leistungen werden im weiteren Verlauf nach Erforderlichkeit optional abgerufen. Für den Auftraggeber besteht keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Leistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Abruf einer der oben aufgeführten Leistungen die erforderlichen Arbeiten umgehend aufzunehmen.

CPV-Codes

71300000

Lose (1)

LOT-0001Erstangebot: Planungsleistungen - Überführungssicherheit Meyer Werft

Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands enthält die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlage.

713000003 Monate

Zuschlagskriterien

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode. Hierzu wird für jedes Angebot die Kennzahl Z als Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis des Angebots wie folgt bestimmt: Z=L/P. Z ist die Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit des Angebots. L ist die Leistungskennzahl des jeweiligen Angebots (siehe hierzu Kapitel 4.3 der Vergabeunterlage). P ist der Wertungspreis des Angebots(siehe hierzu Kapitel 4.3 der Vergabeunterlage). Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punkgleichstand der Kennzahl Z bei mehreren Angeboten erhält dasjenige Angebot mit dem geringeren Wertungspreis P den Zuschlag.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg

Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.

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