Mandatar des Bundes für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (MWZ)
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („BMZ“), durchgeführt durch die Credion AG als Geschäftsführerin der Connect GmbH, einen Mandatar als privatrechtliche Prüfinstanz für die Inanspruchnahme eines Gewährleistungsrahmens für Wirtschaftliche Zusammenarbeit („GWZ“) der Bundesregierung. Der GWZ soll die Gewährleistungsermächtigungen der Bundesregierung erweitern und den Aufbau entwicklungspolitischer Liefer- und Investitionsbeziehungen mit Schwellen- und Entwicklungsländern abbilden. Er zielt auf eine stärkere Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsverflechtungen der Bundesrepublik Deutschland und soll so zur Risikominimierung beitragen, v.a. durch regionale Streuung sowie kleinvolumige Einzelvorhaben. Er liegt im Geschäftsbereich BMZ und ist offen für geeignete Garantienehmer (Banken, DFIs, Finanzinstitute, Fonds).
CPV-Codes
Lose (1)
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („BMZ“), durchgeführt durch die Credion AG als Geschäftsführerin der Connect GmbH, einen Mandatar als privatrechtliche Prüfinstanz für die Inanspruchnahme eines Gewährleistungsrahmens für Wirtschaftliche Zusammenarbeit („GWZ“) der Bundesregierung. Der GWZ soll die Gewährleistungsermächtigungen der Bundesregierung erweitern und den Aufbau entwicklungspolitischer Liefer- und Investitionsbeziehungen mit Schwellen- und Entwicklungsländern abbilden. Er zielt auf eine stärkere Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsverflechtungen der Bundesrepublik Deutschland und soll so zur Risikominimierung beitragen, v.a. durch regionale Streuung sowie kleinvolumige Einzelvorhaben. Er liegt im Geschäftsbereich BMZ und ist offen für geeignete Garantienehmer (Banken, DFIs, Finanzinstitute, Fonds). Gegenstand der Vergabe ist die Mitarbeit bei der fachlichen Ausgestaltung des Garantieinstrumentes sowie die Übernahme des Mandatars für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (MWZ).
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.