ESTW Niebüll; Bst. 2; Kabeltiefbau Hindenburgdamm - Str. 1210
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Im Rahmen des Projekts „ESTW Niebüll“ ist entlang der Strecke 1210 (Hindenburgdamm, km 217,3–225,7) ein neues Leerrohrsystem für signaltechnische Anlagen herzustellen. Verlegung von Kabelleerrohrsystemen DA 140 und DA 200 im HDD-Verfahren und in offener Bauweise - HDD-Verfahren ca. 8700 m - Kabeltiefbau ca. 200 m - Kabelaufbauschächte ca. 40 Stk. - Erdarbeiten ca. 2.000 m³ - Pflasterarbeiten, Deckwerkarbeiten ca. 800 m² - Baustraße, Fahrplatten 25.000 m²
CPV-Codes
Lose (1)
Im Rahmen des Projekts „ESTW Niebüll“ ist entlang der Strecke 1210 (Hindenburgdamm, km 217,3–225,7) ein neues Leerrohrsystem für signaltechnische Anlagen herzustellen. Verlegung von Kabelleerrohrsystemen DA 140 und DA 200 im HDD-Verfahren und in offener Bauweise - HDD-Verfahren ca. 8700 m - Kabeltiefbau ca. 200 m - Kabelaufbauschächte ca. 40 Stk. - Erdarbeiten ca. 2.000 m³ - Pflasterarbeiten, Deckwerkarbeiten ca. 800 m² - Baustraße, Fahrplatten 25.000 m²
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.