VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

ABS Hanau-Gelnhausen - OLA Hauptmaßnahme - PFA 5.17

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

06.01.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Gelnhausen (63571) — DE719

Beschreibung

Gemäß des Bundesverkehrswegeplans soll die bestehende Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen von einer 2- bzw. 3-gleisig Strecke auf eine 4-gleisige Strecke erweitert werden. Aufgrund der VAST und BAST wird der Streckenausbau für eine Streckengeschwindigkeit von 230 km/h angestrebt. Um eine Streckengeschwindigkeit von 230 km/h zu erreichen muss die die Oberleitungsanlage (OLA) nach der Bauart Re250 hergestellt werden. Der erste Planfeststellungsabschnitt 5.17, der hier ausgeschrieben wird, ist der Bahnhof Gelnhausen (km 42,4 - km 45,9). Oberleitungstechnisch wird die OLA schrittweise vollständig neugebaut, auf die neuen Gleise erweitert und dabei auf Re250 hochgerüstet.

CPV-Codes

45234160

Lose (1)

LOT-0001ABS Hanau-Gelnhausen - OLA Hauptmaßnahme - PFA 5.17

Gemäß des Bundesverkehrswegeplans soll die bestehende Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen von einer 2- bzw. 3-gleisig Strecke auf eine 4-gleisige Strecke erweitert werden. Aufgrund der VAST und BAST wird der Streckenausbau für eine Streckengeschwindigkeit von 230 km/h angestrebt. Um eine Streckengeschwindigkeit von 230 km/h zu erreichen muss die die Oberleitungsanlage (OLA) nach der Bauart Re250 hergestellt werden. Der erste Planfeststellungsabschnitt 5.17, der hier ausgeschrieben wird, ist der Bahnhof Gelnhausen (km 42,4 - km 45,9). Oberleitungstechnisch wird die OLA schrittweise vollständig neugebaut, auf die neuen Gleise erweitert und dabei auf Re250 hochgerüstet.

452341602025-02-212027-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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