Objektplanung nach § 35 HOAI 2021
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Zur Förderung der Inklusion sowie zur strukturellen Entlastung des Schulstandortes sollen an der Nordlicht-Schule (NLS) zusätzliche Klassenräume geschaffen und zugleich die Betreute Offene Ganztagsschule (BOGS) dauerhaft und funktional im Bestand untergebracht werden. Die Maßnahme besteht aus zwei funktional unmittelbar zusammenhängenden Teilprojekten, die als eine Gesamtmaßnahme zu planen, zu koordinieren und umzusetzen sind. Im Bestandsgebäude der Nordlicht-Schule sollen durch Umbaumaßnahmen die erforderlichen Räumlichkeiten für die BOGS geschaffen werden. Gleichzeitig ist ein Neubau bzw. Erweiterungsbau für Campusklassen vorgesehen, in dem Klassenräume untergebracht werden, die derzeit noch provisorisch in Räumen der BOGS genutzt werden. Durch diese Neuordnung sollen Nutzungskonflikte aufgelöst und eine langfristig tragfähige Raumstruktur für Unterricht und Ganztagsbetrieb geschaffen werden. Aufgrund des bestehenden Platzmangels besteht ein hoher zeitlicher Handlungsdruck. Die Planung ist daher zielgerichtet, koordiniert und terminorientiert vorzunehmen.
CPV-Codes
Lose (1)
Zur Förderung der Inklusion sowie zur strukturellen Entlastung des Schulstandortes sollen an der Nordlicht-Schule (NLS) zusätzliche Klassenräume geschaffen und zugleich die Betreute Offene Ganztagsschule (BOGS) dauerhaft und funktional im Bestand untergebracht werden. Die Maßnahme besteht aus zwei funktional unmittelbar zusammenhängenden Teilprojekten, die als eine Gesamtmaßnahme zu planen, zu koordinieren und umzusetzen sind. Im Bestandsgebäude der Nordlicht-Schule sollen durch Umbaumaßnahmen die erforderlichen Räumlichkeiten für die BOGS geschaffen werden. Gleichzeitig ist ein Neubau bzw. Erweiterungsbau für Campusklassen vorgesehen, in dem Klassenräume untergebracht werden, die derzeit noch provisorisch in Räumen der BOGS genutzt werden. Durch diese Neuordnung sollen Nutzungskonflikte aufgelöst und eine langfristig tragfähige Raumstruktur für Unterricht und Ganztagsbetrieb geschaffen werden. Aufgrund des bestehenden Platzmangels besteht ein hoher zeitlicher Handlungsdruck. Die Planung ist daher zielgerichtet, koordiniert und terminorientiert vorzunehmen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.