VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Bekämpfung Eichenprozessionsspinner mittels Hubschrauber im Altmarkkreis Salzwedel/Landkreis Stendal

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

31.03.2026

Geschätzter Auftragswert

151.470 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Querfurt OT Ziegelroda (06268) — DEE0B

Ausführungsort

Halberstadt (38820) — DEE09

Beschreibung

Ausbringung des Biozids (Foray ES) mittels Hubschrauber gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) in Eichenbeständen (beflogen werden Baumreihen sowie Waldflächen und -ränder) im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis Stendal zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

CPV-Codes

7131720077231200

Lose (3)

LOT-0001Waldflächen im Biospärenreservat Drömling

Ausbringung des Biozids (Foray ES) mittels Hubschrauber gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) in Eichenbeständen im Altmarkkreis Salzwedel zum Schutz der menschlichen Gesundheit. - ca. 330 ha

772312002026-04-012026-06-30

Zuschlagskriterien

in technischer und fachlicher Hinsicht
LOT-0002Waldflächen im Altmarkkreis Salzwedel

Ausbringung des Biozids (Foray ES) mittels Hubschrauber gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) in Eichenbeständen im Altmarkkreis Salzwedel zum Schutz der menschlichen Gesundheit. - ca. 70 ha

772312002026-04-012026-06-30

Zuschlagskriterien

in technischer und fachlicher Hinsicht
LOT-0003Waldflächen im Landkreis Stendal

Ausbringung des Biozids (Foray ES) mittels Hubschrauber gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) in Eichenbeständen im Landkreis Stendal zum Schutz der menschlichen Gesundheit. - ca. 140 ha

772312002026-04-012026-06-30

Zuschlagskriterien

in technischer und fachlicher Hinsicht

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: Der Verstoß muss vom Bieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gerügt werden. Werden Verstöße erst nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht, sind Nachprüfungsverfahren nicht mehr möglich.

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