VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 115/2026

Neue Rettungswache Mutlangen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

27.03.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

36.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Schwäbisch Gmünd (73525) — DE11D

Ausführungsort

Wetzgauer Strasse 122, Mutlangen (73557) — DE11D

Beschreibung

Architekturleistungen Objektplanung LPH 1-9 Planungsleistungen für den Neubau der Rettungswache in Mutlangen, weiterführende Angaben siehe Ausschreibungsunterlagen

CPV-Codes

71200000

Lose (1)

LOT-0001Neue Rettungswache Mutlangen

Architektur Objektplanung nach HOAI LPH 1-9 Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.

7120000036 Monate

Zuschlagskriterien

Bürovorstellung Vorstellung des Projektteams anhand eines projektspezifischen Organigramms inkl. Vertretungsregel Zuständigkeiten innerhalb des Projektteams abhängig von der Leistungsphase darstellen Erfahrung der einzelnen Teammitglieder anhand von vergleichbaren Referenzobjekten und mit öffentlcihen AG`s

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg — Karlsruhe

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.