AES-SH -Raumlufttechnik
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, 65824 Schwalbach am Taunus; Hauptgewerk: Raumlufttechnik
CPV-Codes
Lose (1)
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule, Ober der Röth 1-5 in 665824 Schwalbach am Taunus. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Raumlufttechnik: - Demontage von 12 Zu- bzw. Abluftgeräten mit bis zu 20.000 m³/h - Demontage von 14 Kulissenschalldämpfern bis zu einer Größe von 1500/1500/1000 mm - Demontage von 6 Telefonieschalldämpfern bis DN 160 - Demontage von 12 Dachdurchführungen bis zu einer Größe von 1500/1500 mm inkl. Ansaug-/Ausblasbogen - Demontage von 12 Jalousieklappe für Luftkanal bis zu einer Größe 600 x 150 - Demontage von ca. 415 m² rechteckigen Lüftungskanälen aus verzinktem Kanalblech - Demontage von ca. 75 m Wickelfalzrohr aus verz. Stahlblech bis DN 160 - Demontage von ca. 20 m Alu-Flexrohr bis DN 160 - Demontage von ca. 43 rechteckigen Lüftungsgittern bis zu einer Größe von 825 x 225 mm - Demontage von ca. 38 St. Tellerventilen bis DN 160 - Erstellung von 2 Anschlüssen an bauseitige Nahwärmeleitung DN 65 - L+M von 1 St. Wetterfestes Zu-/Abluftgerät (+7.800/-7.800 m³/h) inkl. Kranbeistellung für Aufstellung auf Flachdach über EG und inkl. Zubehör - L+M von 1 St. Zu-/Abluftgerät (+2.470/-2.650 m³/h) inkl. Zubehör - L+M von 1 St. Zu-/Abluftgerät (+500/-500 m³/h) inkl. Zubehör - L+M von 6 St. Kanalrauchmeldern - L+M von ca. 525 m² rechteckigen Lüftungskanälen aus verz. Stahlblech inkl. Montage- und Befestigungsmaterial - L+M von ca. 395 m runden Wickelfalzrohren aus verz. Stahlblech (DN 125 - DN 450) inkl. Form- und Verbindungsstücken sowie Montage- und Befestigungsmaterial - L+M von ca. 60 St. Revisionsdeckel für Wickelfalzrohre - L+M von ca. 24 St. Ballwurfsichere Weitwurfdüsengitter bis zu einer Größe von 1.025 x 115 mm - L+M von ca. 9 St. Ballwurfsichere Lüftungsgitter bis zu einer Größe von 825 x 225 mm - L+M von ca. 24 St. Deckenluftdurchlässe für Zu- und Abluft inkl. Anschlusskasten - L+M von ca. 20 St. Tellerventilen bis DN 200 - L+M von 2 St. Dachdurchführungen für runde Lüftungsleitungen DN 250 inkl. Deflektorhaube - L+M von 1 St. Wetterschutzgitter aus Aluminium bis 1.197 x 347 mm - L+M von 4 St. Dachdurchführungen für rechteckige Lüftungsleitungen bis zu einer Größe von 600 x 500 mm inkl. Deflektorhaube - L+M von 2 St. rechteckigen Brandschutzklappen mit Motorantrieb bis 900 x 200 mm inkl. Vermörtelung von Ringspalten in Wänden - L+M von 5 St. runden Brandschutzklappen mit Motorantrieb bis DN 200 - L+M von 9 St. rechteckigen Konstant-Volumenstromreglern bis 600 x 300 mm - L+M von 17 St. runden Konstant-Volumenstromreglern bis DN 250 - L+M von 7 St. rechteckigen Kulissenschalldämpfern bis 900 x 500 x 2000 mm - L+M von 4 St. runden Rohrschalldämpfern bis DN 250 - L+M von 27 St. Telefonieschalldämpfern bis DN 250 - L+M von ca. 315 m² wetterfester Wärmedämmung an runden und eckigen Lüftungsleitungen im Außenbereich - L+M von ca. 40 m² Wärmedämmung aus Armaflex an runden und eckigen Lüftungsleitungen - Erstellung von ca. 30 Kernbohrungen in Wänden aus Mauerwerk oder Stahlbeton bis d300 mm Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B): innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 31.08.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).