Erweiterung OGS Grundschule am Bühlbusch in Verl; Architektenleistung
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Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Erweiterung OGS Grundschule am Bühlbusch und Raumkonzeptänderung im Bestand, Verl; Architektenleistung
CPV-Codes
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Die Stadt Verl beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule Am Bühlbusch sowie die Umsetzung des bereits entwickelten Raum- und Funktionsprogramms im Bestand in Verl. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits erbracht. Das Projekt befindet sich derzeit am Übergang zur Leistungsphase 5. Gegenstand der Ausschreibung ist die Fortführung der Planung sowie die Umsetzung des Vorhabens in den Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI. Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Der Beginn des 1. Bauabschnittes ist für Frühjahr 2027 vorgesehen. Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Errichtung des Anbaus in Holzbauweise einschließlich der Anbindung an den Bestandsbau. Im zweiten Bauabschnitt erfolgt die Aufstellung einer Interimslösung - Containeranlage auf dem Schulhof einschließlich WC-Anlagen und Förderräumen. Der Neubau muss in dieser Phase bereits für den laufenden Schulbetrieb genutzt werden. Nach Umzug der Schule in die Ausweichräume wird der Umbau im Bestandsgebäude begonnen Die Umsetzung der Maßnahme hat unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs sowie der besonderen Anforderungen einer offenen Ganztagsschule zu erfolgen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen 481Albrecht-Thaer-Straße 9 47 Münster +49 251411-2165 +49 251411-0 [email protected] — Münster
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.