OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Erweiterung OGS Grundschule am Bühlbusch in Verl; Architektenleistung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

19.06.2026 10:00

Vertragslaufzeit

40.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Rietberg (33397) — DEA42

Beschreibung

Erweiterung OGS Grundschule am Bühlbusch und Raumkonzeptänderung im Bestand, Verl; Architektenleistung

CPV-Codes

7130000071240000713200007133000071221000

Lose (1)

LOT-0001Erweiterung OGS Grundschule am Bühlbusch in Verl; Architektenleistung

Die Stadt Verl beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule Am Bühlbusch sowie die Umsetzung des bereits entwickelten Raum- und Funktionsprogramms im Bestand in Verl. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits erbracht. Das Projekt befindet sich derzeit am Übergang zur Leistungsphase 5. Gegenstand der Ausschreibung ist die Fortführung der Planung sowie die Umsetzung des Vorhabens in den Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI. Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Der Beginn des 1. Bauabschnittes ist für Frühjahr 2027 vorgesehen. Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Errichtung des Anbaus in Holzbauweise einschließlich der Anbindung an den Bestandsbau. Im zweiten Bauabschnitt erfolgt die Aufstellung einer Interimslösung - Containeranlage auf dem Schulhof einschließlich WC-Anlagen und Förderräumen. Der Neubau muss in dieser Phase bereits für den laufenden Schulbetrieb genutzt werden. Nach Umzug der Schule in die Ausweichräume wird der Umbau im Bestandsgebäude begonnen Die Umsetzung der Maßnahme hat unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs sowie der besonderen Anforderungen einer offenen Ganztagsschule zu erfolgen.

7122100040 Monate

Zuschlagskriterien

Projektteam, Projektorganisation, Projektabwicklung, Qualitätsmanagement

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen 481Albrecht-Thaer-Straße 9 47 Münster +49 251411-2165 +49 251411-0 [email protected] — Münster

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

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